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1 FRAGEN UND ANTWORTEN

1.1 VERGABE IDENTISCHER EIN/ HOCHHAUSPROBLEMATIK


Sofern bei der Codierung die gleiche Straße und Hausnummer sowie Initialen verwendet werden, wird das Ergebnis bei der Decodierung identisch sein. Jedoch geht man davon aus, dass in einem Haus nicht viele Personen mit den gleichen Initialen wohnhaft sind und der Abgleich mit diesen wenigen in Betracht kommenden Personen im Bedarfsfall möglich sein wird.


1.2 EIGENTÜMERWECHSEL

Bei einem Eigentümerwechsel kann die Codierung vom neuen Besitzer übernommen (Kaufvertrag) oder auch eine neue Codierung veranlasst werden. Ebenso kann eine Klärung der vorherigen Eigentumsverhältnisse erfolgen.


1.3 UMZUG

Die Gegenstände können mit einer neuen EIN versehen werden - alternativ können Sie darauf vertrauen, dass die ermittelnde Polizeibeamtin/der ermittelnde Polizeibeamte bei der Zuordnung von Wertgegenständen auch daran denkt, dass diese ehemaligen Bewohnern gehören könnten.


1.4 HAUSNUMMERNZUSÄTZE

Wird eine Hausnummer wie 11/2 oder 11b ausgewählt, wird im Falle von 11/2 nur 11 Bestandteil der EIN. Infolgedessen wird später auch nur 11 zugeordnet. Bei 11b wird hingegen der Hausnummernzusatz übernommen und kann später decodiert werden.


1.5 AUSGABE DES NAMENS/ DER INITIALEN

Da nur der erste Buchstabe des Vor- und der erste Buchstabe des Familiennamens in der EIN festgehalten wird und nichts gespeichert wird, können infolgedessen bei der Decodierung auch nur diese Informationen wieder reproduziert werden. Bei der Decodierung werden daher die Initialen ausgegeben.


EIN-Int | Version 4.1.1 | Landeskriminalamt Baden-Württemberg | 2010-05-25