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1 CODIERUNG (VERGABE)


Über die Seite „Codierung“ haben Sie die Möglichkeit, sich eine Individualnummer für einen persönlichen Wertgegenstand vergeben zu lassen.

Warum die Codierung mit EIN?
• Codierte Gegenstände sind für Diebe als „Heiße Ware“ uninteressant,
• verlorene und entwendete Wertgegenstände können den Besitzern leichter zugeordnet und zurückgegeben werden,
• der Eigentumsnachweis ist schneller möglich,
• codierte Gegenstände können in den polizeilichen Fahndungssystemen erfasst werden,
• die Polizei kann Straftaten schneller aufklären.

Wichtiger Hinweis:
• Mit der Anwendung EIN wird nur ein Codierschlüssel erstellt, eine Speicherung von Daten erfolgt nicht. Bestandteil der Eigentümer-Identifizierungs-Nummer sind lediglich der erste Buchstaben des Vor- und Familiennamens.
• Es können nur EIN bezogen auf Baden-Württemberg vergeben werden.

Für die Vergabe einer EIN gehen Sie wie folgt vor:
1. Geben Sie Ihren Vornamen ein (Doppelnamen sind möglich),
2. Geben Sie Ihren Familiennamen ein (Doppelnamen sind möglich),
3. Wählen Sie einen Kreis,
4. Wählen Sie eine Kommune,
5. Wählen Sie eine Straße,
6. Wählen Sie eine Hausnummer
7. Geben Sie ggf. eine Zusatznummerierung an, um typengleiche Gegenstände zu unterscheiden.

Wurde eine EIN vergeben, kann nun die dauerhafte Kennzeichnung der Wertgegenstände durch unterschiedliche Techniken erfolgen, z.B. durch:
• Fräsung,
• Brandstempel,
• Ätzung,
• Stanzung,
• Gravur,
• Spezialstifte,
• Laserdruck
• oder sonstige dauerhafte Anbringung.

Die Kennzeichnung erfolgt auf eigene Gefahr (Wertminderung durch eine unsachgemäße Kennzeichnung) und sollte deshalb nur durch Fachleute durchgeführt werden.


2 DECODIERUNG (ZUORDNUNG)

Decodierungen sind nur bei den Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg möglich. Bei der „Decodierung“ wird der zur Vergabe einer EIN umgekehrte Weg beschritten. Es wird aufgrund des in der EIN vorhandenen Kfz-Kennzeichens, des Gemeindeschlüsselteils, des Straßenschlüssels und der Hausnummer die Wohnanschrift generiert. Aufgrund der Initialen kann nun auf den Eigentümer geschlossen werden. 


3 KONTAKT

Falls Sie Fragen, Anregungen oder sonstiges Interesse haben mit uns Kontakt aufzunehmen, finden Sie auf dieser Seite die entsprechenden Informationen.


EIN-Int | Version 4.1.1 | Landeskriminalamt Baden-Württemberg | 2010-05-25